Bürgerbegehren zur Südharzfusion

20.09.2019
Bürgerbegehren zur Südharzfusion

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Bürgerbegehren zur Südharzfusion

Der Verwaltungsausschuss der Stadt Bad Sachsa hat in seiner Sitzung am 17. September 2019 festgestellt, dass die Voraussetzungen des § 32 Abs. 2 und Abs. 3 Sätze 1 bis 3 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) hinsichtlich des eingereichten Bürgerbegehrens vorliegen. Damit ist die rechtliche Grundlage für die Durchführung eines Bürgerbegehrens bezüglich einer Fusion der Stadt Bad Sachsa mit der Gemeinde Walkenried und der Stadt Bad Lauterberg im Harz geschaffen.
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